Psychosomatische rehabehandlung

 

„Mit speziellen Rehabilitationen hilft die Deutsche Rentenversicherung Menschen, die psychisch erkrankt sind. Derzeit wird bei psychischen Störungen deutschlandweit eine Rehabilitation in 195 Reha-Einrichtungen angeboten. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich der Woche der seelischen Gesundheit hin.“ (DRV Bund)

 

 

„Die Kosten für eine psychosomatische Rehabilitation trägt die Rentenversicherung fast komplett. Bei einer ganztägig ambulanten Reha-Leistung gibt es keine Zuzahlungen. Bei stationären medizinischen Leistungen besteht eine Zuzahlungspflicht von höchstens 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage im Kalenderjahr. In der Regel dauert eine psychosomatische Rehabilitation fünf bis sechs Wochen.“ (DRV Bund)

 

 

Im Gegensatz zu akutpsychosomatischen Kliniken ist die Einzeltherapie kürzer und das Angebot deutlich weniger spezialisiert.

Das Antragsverfahren bei Rehakliniken ist mit einem längeren Reha-Antrag komplexer als für akutpsychosomatische Kliniken.

Der Fokus bzw. die Stärke der Behandlung in Rehakliniken liegt weniger auf der Akutbehandlung, sondern mehr auf der Rehabilitation im Hinblick auf den Wiedereinstieg in die Arbeit, evtl. auch mit dem Aufgleisen von Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine stufenweise Wiedereingliederung und/oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung, Weiterbildung, etc.). Ein weiterer Fokus der Rehakliniken besteht darin, die Leistungsfähigkeit von RehabilitandInnen zu beurteilen/einzuschätzen im Falle von Erwerbsminderungsrentenanträgen („Reha vor Rente“) und/oder längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten.